Gibt es eine Pflicht zur Heizungswartung?
Die Pflicht zur Heizungswartung ist nicht neu, sondern wurde bereits in der Energieeinsparverordnung (EnEV) ab 2002 gesetzlich verankert und zum 1. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Darin bleibt die Pflicht zur Heizungswartung für alle Heizungsarten bestehen. In §60 „Wartung und Instandhaltung“ heißt es dementsprechend:
„Komponenten, die einen wesentlichen Einfluss auf den Wirkungsgrad von Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung haben, sind vom Betreiber regelmäßig zu warten und instand zu halten.“
Ein Verstoß kann zur Erlöschung des Versicherungsschutzes, der Garantieansprüche und der Gewährleistungspflicht des Herstellers führen.
Was ist der Unterschied zwischen Heizungswartung und Heizungscheck?
Bei einer Wartung überprüfen Fachleute die Funktion der Heizungsanlage und führen erforderliche kleinere Reparaturen aus. Der Heizungscheck (DIN EN 15378) hingegen ist ein festgelegtes Verfahren, mit dem das gesamte Heizsystem auf die optimale Wärmeerzeugung hin überprüft wird.
Kann man eine Heizungswartung selber machen?
Auch diese Frage beantwortet das GEG in §60: „Für die Wartung und Instandhaltung ist Fachkunde erforderlich. Fachkundig ist, wer die zur Wartung und Instandhaltung notwendigen Fachkenntnisse und Fertigkeiten besitzt. Die Handwerksordnung bleibt unberührt.“ Die Wartung sollte also von entsprechend ausgebildeten Fachkräften wie beispielsweise Schornsteinfeger:innen durchgeführt werden, denn Arbeiten mit Gas, Öl oder stark erhitzten Flüssigkeiten können gefährlich werden, wenn Sie nicht entsprechend geschult sind. Zudem erlischt auch in diesem Fall die Gerätegarantie, und die Versicherung übernimmt keine Kosten, falls Schäden bei unsachgemäßer Wartung auftreten.
Einige Dinge können und sollten Sie aber selbst erledigen: So können Sie regelmäßig die Heizung entlüften und die Funktion von Thermostaten beziehungsweise Heizungsventilen prüfen. Auch das Beobachten des Heizverhaltens der Anlage ist sinnvoll, um Unregelmäßigkeiten oder ineffizientes Heizen frühzeitig zu erkennen.
Gut zu Wissen: Die Heizungswartung muss nicht durch einen Schornsteinfeger oder eine Schornsteinfegerin durchgeführt werden, die Abgassystemüberprüfung aber schon. Sie ist laut Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) alle zwei Jahre Pflicht und geschieht unabhängig von der Heizungswartung.
Wie oft sollte eine Heizungswartung durchgeführt werd
Gesetzlich gibt es keine Vorgaben, wie häufig eine Wartung durchzuführen ist. Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) empfiehlt allerdings eine jährliche Inspektion. Werden dabei nötige Wartungsarbeiten entdeckt, können diese gleich mitübernommen werden. Der Inspektions- und Wartungsumfang richtet sich dabei nach der Art der Geräte, den Komponenten der Anlage, den Umgebungseinflüssen, den Benutzungsgewohnheiten sowie den Angaben des Herstellers. Manche Hersteller fordern sogar eine jährliche Wartung, damit die Garantie erhalten bleibt. Außerdem müssen Sie als Anlagenbetreiber:in im Schadensfall häufig durch eine entsprechende Dokumentation nachweisen, dass Sie keinen Wartungstermin verpasst haben.
Wir hoffen, diese Informationen helfen Ihnen weiter.
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