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Sicherheit & Betrieb

Brandschutz

Der Schornsteinfeger spielt eine zentrale und gesetzlich verankerte Rolle im vorbeugenden Brandschutz. Seine Aufgaben gehen weit über das bloße Kehren von Schornsteinen hinaus. Historisch gesehen ist der Brandschutz sogar der ursprüngliche Kern des Schornsteinfegerhandwerks, da unkontrollierte Feuerungsanlagen in der Vergangenheit häufig Ursache für Stadtbrände waren.

Hier sind die wichtigsten Aufgaben des Schornsteinfegers im Brandschutz.

Regelmäßige Überprüfung von Feuerungsanlagen - Feuerstättenschau

  • Dies ist eine der Kernaufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers und gesetzlich vorgeschrieben.
  • Er begutachtet alle Feuerstätten (Heizungen, Kamine, Kachelöfen) und deren Abgasanlagen (Schornsteine, Abgasleitungen, Verbindungsstücke) auf ihren ordnungsgemäßen baulichen Zustand und auf feuergefährliche Mängel.
  • Dabei werden unter anderem Abstände zu brennbaren Bauteilen, der Zustand der Rauchrohre, die Dichtheit des Schornsteins und die einwandfreie Funktion überprüft.
  • Die Feuerstättenschau findet in der Regel zweimal innerhalb von sieben Jahren statt.

Kehren und Reinigen

  • Entfernen von bRückständen wie Ruß, Glanzruß oder Ablagerungen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten. Ruß ist brennbar und kann zu einem gefährlichen Schornsteinbrand führen, wenn er sich im Schornstein entzündet.
  • Durch die regelmäßige Reinigung wird die Brandgefahr minimiert und zudem der effiziente Betrieb der Anlage sichergestellt.

Abgaswegeüberprüfung und CO-Messung

  • Überprüfung der Abgaswege auf Freigängigkeit und Funktion. Eine Verstopfung (z.B. durch Vogelnester, Laub) kann dazu führen, dass gefährliche Abgase, insbesondere das geruchlose und hochgiftige Kohlenmonoxid (CO), in den Wohnraum gelangen.
  • Messung des Kohlenmonoxid-Wertes im Abgas und im Aufstellraum, um eine sichere Verbrennung zu gewährleisten und Vergiftungen vorzubeugen.

Kontrolle der Verbrennungsluftversorgung

Sicherstellung, dass die Feuerstätten ausreichend Verbrennungsluft erhalten. Bei mangelnder Luftzufuhr (z.B. durch dichte Fenster oder das gleichzeitige Betreiben einer Dunstabzugshaube) kann es zu unvollständiger Verbrennung und erhöhter Kohlenmonoxidproduktion kommen.

Prüfung bei Neuerrichtung oder Änderung von Feuerstätten

Bevor eine neue Feuerstätte in Betrieb genommen oder eine bestehende wesentlich verändert wird, muss der Schornsteinfeger eine Abnahme durchführen. Er überprüft dabei die Einhaltung der Brandschutzvorschriften und anderer Bauvorschriften. Nur wenn die Anlage brandschutztechnisch unbedenklich ist, erteilt er die Genehmigung zur Inbetriebnahme.

Mängelmeldung und Beratung

  • Werden bei den Überprüfungen Mängel festgestellt, die eine Gefahr darstellen, meldet der Schornsteinfeger diese unverzüglich schriftlich an den Grundstückseigentümer.
  • Er berät die Eigentümer auch über notwendige Brandschutzmaßnahmen, sichere Abstände zu brennbaren Materialien und den richtigen Umgang mit Feuerungsanlagen und Brennstoffen.
  • Bei nicht behobenen Mängeln ist er verpflichtet, die zuständige Behörde zu informieren.

Führen des Kehrbuchs und Feuerstättenbescheid

  • Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger führt ein amtliches Kehrbuch, in dem alle durchgeführten Arbeiten und Feststellungen dokumentiert sind.
  • Er erstellt den Feuerstättenbescheid, ein rechtsverbindliches Dokument, das alle vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten für die jeweiligen Feuerstätten im Gebäude auflistet.

Brandschutzerziehung und -aufklärung

Viele Schornsteinfeger engagieren sich auch in der Brandschutzerziehung, z.B. in Kindergärten oder Schulen, und informieren über die Gefahren von Bränden und den richtigen Umgang mit Heizungsanlagen.

Durch diese vielfältigen Aufgaben leistet der Schornsteinfeger einen unverzichtbaren Beitrag zum vorbeugenden Brandschutz und zur Sicherheit der Bevölkerung. Er ist nicht nur Handwerker, sondern auch ein staatlich beliehener Experte im Bereich der Brandsicherheit und des Umweltschutzes.

Für weitere Informaitonen und Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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