Sicherheit & Betrieb

Abnahmetätigkeit

Geht es um die Abnahme der Heizungsanlage, führt der Schornsteinfeger Prüfaufgaben nach den Anforderungen im jeweiligen Bundesland durch. Er stellt außerdem einen neuen Feuerstättenbescheid aus.
Bei Inbetriebnahme – oder spätestens vier Wochen danach – führt der Schornsteinfeger in den meisten Fällen auch eine Messung nach der „Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV)“ durch. Beispielsweise stellt er fest, ob Ihre Heizung die gesetzlich festgelegten Grenzwerte für Abgasverluste einhält.

Welche Abnahmetätigkeiten führt ein Schornsteinfeger durch?

  • Abnahme der Feuerstätte: Prüfung, ob die Feuerstätte den gesetzlichen Bestimmungen und den technischen Regeln entspricht.
  • Abnahme des Schornsteins: Überprüfung der Zugverhältnisse und des gesamten Schornsteinsystems auf Dichtheit und Funktionalität.
  • Abnahme der Lüftungsanlage: Kontrolle, ob die Lüftungsanlage ausreichend dimensioniert und ordnungsgemäß installiert ist.
  • Feuerungstechnische Überprüfung: Kontrolle der Feuerungsanlage auf ordnungsgemäßen Betrieb und Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.
  • Messung von Abgaswerten: Ermittlung der Schadstoffemissionen, um die Umweltbelastung zu minimieren und die Effizienz der Anlage zu überprüfen.
  • Beratung: Der Schornsteinfeger berät Sie bei der Auswahl und Installation von Feuerungsanlagen.
  • Reinigung: Er reinigt Schornsteine und Feuerstätten, um eine optimale Funktion zu gewährleisten.

Wichtiger Hinweis: Die genauen Anforderungen und Fristen für die Abnahme durch einen Schornsteinfeger sind in den jeweiligen Landesbauordnungen und der Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) geregelt.

Für weitere Informaitonen und Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.