Geht es um die Abnahme der Heizungsanlage, führt der Schornsteinfeger Prüfaufgaben nach den Anforderungen im jeweiligen Bundesland durch. Er stellt außerdem einen neuen Feuerstättenbescheid aus.
Bei Inbetriebnahme – oder spätestens vier Wochen danach – führt der Schornsteinfeger in den meisten Fällen auch eine Messung nach der „Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV)“ durch. Beispielsweise stellt er fest, ob Ihre Heizung die gesetzlich festgelegten Grenzwerte für Abgasverluste einhält.
Welche Abnahmetätigkeiten führt ein Schornsteinfeger durch?
Nach Abschluss von Baumaßnahmen oder Änderungen an Feuerungsanlagen
- Abnahme der Feuerstätte: Prüfung, ob die Feuerstätte den gesetzlichen Bestimmungen und den technischen Regeln entspricht.
- Abnahme des Schornsteins: Überprüfung der Zugverhältnisse und des gesamten Schornsteinsystems auf Dichtheit und Funktionalität.
- Abnahme der Lüftungsanlage: Kontrolle, ob die Lüftungsanlage ausreichend dimensioniert und ordnungsgemäß installiert ist.
In regelmäßigen Abständen
- Feuerungstechnische Überprüfung: Kontrolle der Feuerungsanlage auf ordnungsgemäßen Betrieb und Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.
- Messung von Abgaswerten: Ermittlung der Schadstoffemissionen, um die Umweltbelastung zu minimieren und die Effizienz der Anlage zu überprüfen.
Zusätzliche Leistungen eines Schornsteinfegers
- Beratung: Der Schornsteinfeger berät Sie bei der Auswahl und Installation von Feuerungsanlagen.
- Reinigung: Er reinigt Schornsteine und Feuerstätten, um eine optimale Funktion zu gewährleisten.
Wichtiger Hinweis: Die genauen Anforderungen und Fristen für die Abnahme durch einen Schornsteinfeger sind in den jeweiligen Landesbauordnungen und der Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) geregelt.
Für weitere Informaitonen und Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.