Die Feuerstättenschau ist eine gesetzlich vorgeschriebene Begutachtung aller Feuerungsanlagen in einem Gebäude, wie Heizungen, Kamine, Kachelöfen und deren Abgassysteme (Schornsteine, Abgasleitungen, Verbindungsstücke). Sie wird vom Bezirksschornsteinfeger durchgeführt.
Zweck der Feuerstättenschau
Der Hauptzweck der Feuerstättenschau ist die Sicherstellung der Betriebs- und Brandsicherheit sowie des Umweltschutzes. Sie dient dazu, Gefahren, die von Feuerungsanlagen ausgehen können, wie Brände oder Kohlenmonoxidvergiftungen, zu minimieren.
Konkret werden bei der Feuerstättenschau folgende Aspekte überprüft:
- Zustand der Feuerstätten: Es wird kontrolliert, ob die Feuerungsanlagen (z.B. Heizkessel, Kaminöfen) in einem ordnungsgemäßen Zustand sind und keine Mängel aufweisen, die die Sicherheit beeinträchtigen könnten.
- Abgasanlagen: Die Rauch- und Abgasrohre, Schornsteine und Lüftungsanlagen werden auf ihre Dichtheit, Funktionsfähigkeit und mögliche Verstopfungen oder Beschädigungen überprüft.
- Abstände zu brennbaren Bauteilen: Der Schornsteinfeger stellt sicher, dass die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände zu brennbaren Materialien (z.B. Holzdecken, Wände) eingehalten werden, um Brandgefahren zu vermeiden.
- Aufstellräume und Verbrennungsluftversorgung: Es wird geprüft, ob die Aufstellräume der Feuerungsanlagen ausreichend belüftet sind und eine ausreichende Verbrennungsluftversorgung gewährleistet ist, um eine saubere und sichere Verbrennung zu ermöglichen.
- Sicherheitseinrichtungen: Auch Sicherheitseinrichtungen für den Schornsteinfeger, wie Laufstege, Leitern oder Ausstiegsluken auf dem Dach, werden begutachtet.
- Emissionen und Alter der Anlagen: Es können auch Aspekte des Umweltschutzes, wie die Einhaltung von Emissionsgrenzwerten und das Alter der Heizungsanlagen, relevant sein.
- Datenabgleich: Die Daten im amtlichen Kehrbuch werden überprüft und gegebenenfalls aktualisiert.
Der Feuerstättenbescheid
Nach der Feuerstättenschau erstellt der Bezirksschornsteinfeger einen sogenannten Feuerstättenbescheid. Dieses rechtsverbindliche Dokument listet alle im Gebäude vorhandenen Feuerungsanlagen auf und legt fest, welche Schornsteinfegerarbeiten (z.B. Kehrungen, Messungen, Überprüfungen) in welchen Zeiträumen durchzuführen sind. Der Feuerstättenbescheid ist somit die Grundlage für die weiteren regelmäßigen Arbeiten des Schornsteinfegers.
Häufigkeit
Die Feuerstättenschau ist in der Regel zweimal innerhalb von sieben Jahren durchzuführen. Sie ist auch bei der Errichtung oder wesentlichen Änderung einer Feuerstätte (z.B. Einbau eines neuen Kamins) oder bei einer Änderung des Nutzungsverhaltens (z.B. regelmäßige Nutzung eines zuvor selten genutzten Kamins) notwendig.
Zusammenfassend dient die Feuerstättenschau der Sicherheit der Bewohner, der Effizienz der Heizsysteme und dem Schutz der Umwelt.
Für weitere Informaitonen und Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.