Sicherheit & Betrieb

Messung

Die Messungen, die ein Schornsteinfeger im Rahmen seiner Tätigkeiten durchführt, dienen hauptsächlich dem Umwelt-, Klima- und Brandschutz sowie der Energieeffizienz von Feuerungsanlagen. Sie sind in Deutschland gesetzlich geregelt, insbesondere durch die 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) und die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO).

Ablauf einer Messung:

Der Schornsteinfeger nutzt spezielle, geeichte Abgasmessgeräte. Oft wird die Heizungsanlage in einen „Schornsteinfegermodus“ versetzt, um repräsentative Messwerte bei Volllast zu erhalten. Eine Sonde wird in das Rauchrohr geschoben, um die Gasprobe zu entnehmen. Die Messwerte werden dokumentiert und dem Betreiber der Anlage in einem Messprotokoll mitgeteilt. Bei Überschreitung von Grenzwerten muss der Anlagenbetreiber innerhalb einer bestimmten Frist (meist 6 Wochen) die Mängel beheben lassen.

  • Zweck: Ermittlung, wie viel Energie ungenutzt mit dem Abgas über den Schornstein entweicht. Ein hoher Abgasverlust deutet auf eine ineffiziente Verbrennung und unnötig hohe Heizkosten hin.
  • Messwerte:
    • Abgastemperatur: Temperatur der Rauchgase, die in den Schornstein strömen.
    • Verbrennungslufttemperatur: Temperatur der Luft, die der Verbrennung zugeführt wird.
    • Sauerstoffgehalt (O2) oder Kohlendioxidgehalt (CO2): Anteile dieser Gase im Abgas, die Rückschlüsse auf die Qualität der Verbrennung zulassen.
  • Berechnung: Aus diesen Werten wird der Abgasverlust in Prozent berechnet. Es gibt gesetzliche Höchstwerte, die nicht überschritten werden dürfen.
  • Turnus: Abhängig vom Alter der Anlage (z.B. alle 2 oder 3 Jahre).
  • Zweck: Überprüfung der Einhaltung von Emissionsgrenzwerten, insbesondere zur Reduzierung von Feinstaub und des hochgiftigen Kohlenmonoxids (CO).
  • Messwerte:
    • Staubgehalt (g/m³): Wichtig zur Beurteilung der Feinstaubemissionen.
    • Kohlenmonoxid (CO) (g/m³ oder ppm): Indikator für eine unvollständige Verbrennung, die gefährlich sein kann.
  • Turnus: In der Regel alle zwei Jahre, bei bestimmten Anlagen auch öfter.
  • Zweck: Beurteilung der Rußablagerungen im Abgas und Feststellung von unverbrannten Ölresten.
  • Messung: Eine Abgasprobe wird entnommen und auf einem Filterpapier gesammelt.
    • Rußzahl: Die Schwärzung des Filterpapiers wird mit einer Vergleichsskala abgeglichen. Eine hohe Rußzahl weist auf eine unsaubere Verbrennung und Wartungsbedarf hin.
    • Ölderivate: Das Filterpapier wird auf gelbliche Verfärbungen überprüft, die auf unverbrannte Ölrückstände hindeuten.
  • Bedeutung: Eine saubere Verbrennung ist wichtig für Effizienz und Umweltschutz.
  • Zweck: Überprüfung der Betriebssicherheit und des ungehinderten Abzugs der Abgase, insbesondere um das Austreten von gefährlichen Gasen wie Kohlenmonoxid in den Wohnraum zu verhindern.
  • Tätigkeiten:
    • Kohlenmonoxid-Messung: Insbesondere an Gasfeuerstätten wird gemessen, ob CO-Gase austreten.
    • Sichtprüfung: Der Schornsteinfeger prüft den Zustand der Abgasleitung, Verbindungsstücke und des Schornsteins auf Korrosion, Risse oder Verstopfungen.
    • Kontrolle des Abzugs: Sicherstellung, dass die Abgase sicher über das Dach abgeführt werden.
    • Überprüfung der Verbrennungsluftversorgung: Sicherstellung, dass ausreichend Verbrennungsluft zur Verfügung steht.

Wir hoffen, diese Informationen helfen Ihnen weiter.
Haben Sie noch weitere Fragen?